Kindertagesstätte
Für Kinder von 2 – 6 Jahre
Elias-Gruppe
Für Schulkinder 6 – 12 Jahre mit Förderbedarf
Wohngruppen
3 Wohngruppen mit 24 stationäre Plätze
Die Geschichte
Das Kinderhaus St. Raphael, ein Gebäude im Eigentum der Stadt Bruchsal, hat seine Vorläufer schon vor dem 2. Weltkrieg.
In dieser Zeit wurde es als städtisches Jugendheim genutzt
Am 19. Februar 1945 wurde das Gebäude durch eine Bombe zerstört und 1956 wieder aufgebaut. Nach einer städtischen Nutzung als Kinderheim bis 1959 wurde es dann für 10 Jahre vom Orden der Vinzentinerinnen als Kinderheim St. Joseph geführt, bevor der Vinzentiusverein Bruchsal es mit seinen heutigen Aufgaben übernahm, als Tagesstätte, Schülerhort und Heim der Erziehungshilfe.
Prägende Persönlichkeiten waren die Vorsitzenden des Vinzentiusvereines Bernhard Oberle (1969 bis 2001), Bernd Gärtner (2001 bis 2021) und die Heimleiterin Rita Reineck (1969 bis 1995). Unter ihrer Führung entwickelte sich das Kinderhaus zu einer bedeutenden Kinderbetreuungseinrichtung in Bruchsal und im Landkreis Karlsruhe. Von 1995 bis zum 30.09.2023 lag die Gesamtleitung in den Händen von Thomas Fleischmann, seit 01.10.2023 hat Marco Stiehler die Gesamtleitung übernommen. Der 1. Vorsitzende des Vinzentiusvereines ist seit 2021 Dr. Martin Blumhofer.
Unser Leitbild
Das Kinderhaus St. Raphael versteht sich als Einrichtung der Jugend- und Erziehungshilfe, die wegbegleitend Kinder und Familien in alltäglichen Lebenssituationen fördert und unterstützt.
Basis des pädagogischen Handelns ist das christliche Menschenbild.
Ziele der Angebote und der pädagogischen Arbeit sind, Kinder und Jugendliche zu eigenverantwortlichem Handeln hinzuführen, ihre individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern, Defizite auszugleichen und sie zu befähigen, mit den Anforderungen des sozialen Umfeldes umzugehen und sich in ihm zurechtzufinden.
Beeinträchtigungen und Behinderungen, die nicht auszugleichen sind, soll das Kind annehmen und integrieren, um in der Bejahung der eigenen Individualität zur persönlichen Identität zu finden und ein sinnerfülltes Leben führen zu können.
Die Mitarbeiter*innen des Kinderhauses setzen sich für die Einhaltung der Kinderrechte ein. Sie anerkennen Kinder und Jugendliche als Subjekte ihrer Entwicklung und pflegen einen partizipativen Erziehungsstil.
Vertrauen und Transparenz
Anonymes Hinweisgeberportal und Ombudsstelle / Interne Meldestelle für den Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg
Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass die Caritas als kompetente und verlässliche Partnerin von den Menschen wahrgenommen wird. Deshalb bilden Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz auf allen Ebenen des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V. die Arbeitsgrundlage. Der Diözesan-Caritasverband Freiburg und die ihm angeschlossenen Verbände, Rechtsträger, Dienste und Einrichtungen ermutigen daher Mitarbeiter*innen, Ehrenamtliche und auch Außenstehende, Fehlverhalten, Rechts- und Regelverstöße innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schaden zu vermeiden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber*innen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir internen und externen Hinweisgeber*innen im Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung:
- ein anonymes gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem,
- Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle.
Das anonyme Hinweisgebersystem finden Sie unter: www.dicvfreiburg.caritas.de/hinweisgeber
Die Ombudsstelle können Sie unter folgender Adresse kontaktieren:
Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg
Ombudsperson Elke Hall
Kartäuserstr. 47
79102 Freiburg
Tel: +49 (0) 761 2188-577
E-Mail: ombudsperson@rechnungshof-ebfr.de
Bei der Ombudsperson können Sie vertraulich und auf Wunsch anonym Hinweise zu möglichen Verstößen geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder auf verbindliche Anordnung staatlicher Stellen offenbart werden.
Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können Sie Ihre Hinweise persönlich, schriftlich, per Telefon oder per E-Mail mitteilen.
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung eine Behörde für externe Meldungen von Fehlverhalten eingerichtet. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.